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Barrierefreie Internetseiten – Chance und Verpflichtung

by Webberater ~ Juli 10th, 2008

Schon immer gab es Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung oder körperlicher Einschränkungen mit Problemen im Alltag zu kämpfen hatten. Dieses Problem wurde zumindest im öffentlichen Sektor, speziell bei der Architektur neuer Gebäude, erkannt und als verpflichtendes Element in den Planungen weitestgehend berücksichtigt.

Aber wie sieht es im privaten Bereich aus? Die in der Regel zunächst etwas höheren Investitionen z.B. bei barrierefreien Gebäuden (breitere Flure, Handläufe, Fahrstühle, breitere Türen, keine Treppen auf dem Weg zur Haustür, Badezimmer etc.) führen teilweise zu einer gewissen Zurückhaltung. Nichts desto trotz verpassen hier die Planer eine wichtige Chance für die Zukunft.

Barrierefreiheit ist ein Thema das uns alle angeht. Es ist kein Geheimnis mehr, das die deutsche Bevölkerung zunehmend mehr ältere Menschen hat und damit das Verhältnis von Jungen und Alten sich deutlich zu Gunsten der alten Menschen verschiebt. Diese demographische Entwicklung zeigt aber auch Chancen auf, die natürlich insbesondere auch Internetseitenbetreiber nutzen können. Schließlich wächst die Zielgruppe der von körperlichen Einschränkungen betroffenen Menschen durch die Alterung der Bevölkerung stetig.

Neben attraktiven Angeboten und Inhalten für ältere Menschen steht hierbei insbesondere die barrierefreie Webseitengestaltung im Vordergrund.

Beim Design von Webseiten wird oft nicht berücksichtigt, dass viele Menschen körperliche Einschränkungen haben. Dann bilden bestimmte Techniken der Programmierung „Barrieren“ für deren Zugang zum Internet. Dies können fehlende Texte zur Beschreibung von Grafiken, eine unglückliche Auswahl der Farbkombinationen, unklar strukturierte Webseiten, nicht bedienbare Navigationsmechanismen u.v.m. sein.

Einen Leitfaden für die Programmierung von barrierefreien Webseiten wurde mit der am 24. Juli 2002 in Kraft getretenen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) geschaffen. Bei der Einhaltung der BITV wird insbesondere – aber nicht nur – der Zugang zu Webseiten durch Menschen mit Behinderungen gewährleistet.

Eine barrierefreie Internetseite muss im Wesentlichen 14 Anforderungen erfüllen:

1. Anforderung

Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.

2. Anforderung

Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden.

3. Anforderung

Markup -Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.

4. Anforderung

Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.

5. Anforderung

Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup -Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.

6. Anforderung

Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.

7. Anforderung

Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar sein.

8. Anforderung

Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.

9. Anforderung

Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.

10. Anforderung

Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, so weit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.

11. Anforderung

Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z.B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien.

12. Anforderung

Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen.

13. Anforderung

Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.

14. Anforderung

Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.

Die Erfüllung sämlicher Kriterien, die dieser Anforderungkatalog in sich trägt ist für einen Webseitenprogrammierer eine Herausforderung. Grundsätzlich erfordert die Umsetzung einer barrierefreien Webseite eine gewisse Kompromissfähigkeit. Die neuesten Technologien funktionieren teilweise nicht auf Basis älterer Software oder Hardware. Dies ist aber eine der Voraussetzungen, um auch älteren Menschen die nicht regelmäßig auf die neueste Software oder Hardware updaten, den Zugang zu ihrem Internetangebot zu ermöglichen.

Auch das sichtbare Webdesign für den Benutzer erfordert ein gewisses gestalterisches Geschick. Große Schrift, Buttons etc. brauchen mehr Platz. Die Reduzierung des Informationsangebotes auf das absolut Wesentliche wäre ebenfalls eine mögliche Konsequenz um eine schnelle und einfache Erfassung der Inhalte zu ermöglichen.

Fazit:

Eine barrierefreie Internetseite ist eine große Chance sich vom Wettbewerb abzusetzen. Insbesondere die Anbieter, die ihre Zielgruppe bei den vorwiegend älteren Menschen haben, müssen sich mit diesem Thema intensiv beschäftigen. Auch wenn dies einige Investitionen in die Überarbeitung vorhandener Internetseiten nach sich zieht. Schließlich ist die Barrierefreiheit aber ein schlagkräftiges und auch sehr empfehlungsstarkes Werbeargument.


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