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Hompage erstellen = abgabepflichtige kreative Fremdleistung

by Dirk Boelsems ~ Dezember 1st, 2008

Bitte nicht wundern, wenn die Deutsche Rentenversicherung freundlich anfragt, ob Sie künstlerische Leistungen beauftragt haben. So ist es einem Gewürzgurkenhersteller aus dem Spreewald gegangen, der das Etikett seiner Gurkengläser neu gestalten ließ. Folge: Er durfte 2.244 Euro Abgaben an die Künstlersozialkasse nachzahlen!

Vor einem Jahr hat der Bundestag beschlossen, die Nachfragen zu intensivieren weil zu wenig Unternehmen ihre Beiträge bezahlen. Unterstützt wird die kleine Künstlersozialkasse nun von der Deutschen Rentenversicherung, die mit 3.600 Prüfern die mögliche „Abgabesünder“ ins Visier nimmt. Da die Abgabe im Jahr 2009 bei 4,4 % liegt, können Sie sich selbst ausrechnen wie hoch ggf. ihre Nachzahlung ist.

Was geht mich das an, werden Sie fragen. Ich habe keine Etiketten etc. künstlerisch gestalten lassen. Das mag sein, aber tatsächlich zählt in den Leistungskatalog abgabepflichtiger Leistungen auch das Gestalten von Briefpapier, Pressetexte oder auch das Design ihrer Homepage bzw. das erstellen von Webseiten.

Die Künstlersozialkasse verteidigt ihr rigoroses Vorgehen mit der Argumentation, das Unternehmen die nicht zahlen auf Kosten der anderen leben. Wenn mehr Firmen Beiträge zahlen, könnte der Beitragssatz entsprechend um etwa einen halben Prozentpunkt gesenkt werden.

Ein möglicher Schutz vor der Abgabe besteht in der Beauftragung von KSK (Künstlersozialkasse) Leistungen bei Anbietern, die in der Rechtsform einer GmbH arbeiten und von daher von der Abgabe befreit sind. Prüfen Sie also, ob Sie in der Vergangenheit bei Freelancern (gerade in der Homepagegestaltung viel zu finden) ihren Auftrag abgegeben haben und welche Anbieter Sie in der Zukunft entsprechend beauftragen sollten, wenn die Abgabe einkalkuliert wird.


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1 Kommentar zu Hompage erstellen = abgabepflichtige kreative Fremdleistung

  1. Hahn

    Das bedeutet also im Klartext, dass von Staatswegen den Freiberuflern, Freelancern und teilweise geförderten Existenzgründern von staatswegen der Garaus gemacht wird.
    Gut- wem dem so ist,- wohl kaum einer kennt die Regelung. Auf lange Sicht könnte das aber dazu führen, dass Einzelunternehmer keine Aufträge mehr bekommen. Oder sehe ich da was falsch?

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