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Internet-Abzocke: Die fiesen Methoden im Internet Geld zu verdienen

by Dirk Boelsems ~ Juni 19th, 2009

Die Wege des Herrn sind unergründlich…

Die Wege von Internet-Abzockern fragwürdige Geschäftsmodelle zu nutzen um im Internet richtig Geld zu machen sind es nicht. Dafür aber teilweise extrem raffiniert und heimtückisch. Damit sind nicht umbedingt die vordergründigen Betrugsversuche über das Kleingedruckte gemeint, die Verträge und Abonnements etc. verschleiern.

Nein viel Schlimmer: Die moderne Internet-Abzocke funktioniert mit Unterstützung eines „seriösen“ Berufsstandes. Den Rechtsanwälten und per Gesetz dazu verpflichtet, den Richtern. Das Zauberwort: Urheberrechtsverletzung!

Wer gegen das Urheberrecht verstößt, also beispielsweise kreative / geistige Produkte wie Musik, Bilder, Fotos etc. Anderer ohne die ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers verwertet, macht sich strafbar. Natürlich ist der Schutz geistigen Eigentums und der Rechte von Künstlern und Kreativen an ihrer Arbeit grundsätzlich richtig. Allerdings macht der Gesetzgeber zwischen der einfachen Fotografie eines Alltagsgestandes und der ggf. umfangreichen Verwertung eines gewerblichen Anbieters oder der einfachen nicht bzw. geringen kommerziellen Nutzung durch Kleinstgewerbetreibende bzw. Privatpersonen keinen Unterschied.

Dies hat dazu geführt das einige ganz findige Geschäftemacher das Urheberrechtgesetz für sich einspannen, indem Sie arglose Internetseitenanbieter gleich welcher Art mit Mahnbescheiden samt hoher Abmahnrechnungen überziehen.

Der Clou hierbei: Die wiederrechtlich genutzten Bilder von absoluten Alltagsprodukten werden so stark Suchmaschinen-optimiert, das Sie von Bilder-Suchmaschinen an vorderster Stelle im Index gezeigt und entsprechend häufig aufgerufen werden. Dabei findet man die Bilder ohne Copyright-Hinweis im Bild auf Internetseiten, die als kostenloses Angebot den Eindruck erwecken für jeden Interessenten entsprechend frei nutzbar zu sein. Der arglose Besucher sieht die Bilder und verwendet sie ggf. als gedachte Freeware auf seiner eigenen Internetseite. Und damit schnappt die Urheberrechtsfalle zu.

Ein besonders krasses Beispiel für diese Abzocke findet man im nachfolgenden Film von ARD Plusminus. Hier verdient ein Geschäftemacher mit dem verschicken von Mahnbescheiden und ggf. folgenden Gerichtsverfahren viel Geld. Seine „Opfer“…. Menschen die es gewagt haben die Null Acht Fünzehn Fotografie einer Tomate oder anderen Lebensmitteln zu verwenden ohne ihn um Erlaubnis zu bitten.

Die Frage sei erlaubt: Wo leben wir, wenn der Gesetzgeber Geschäftsmodelle die den „Missbrauch“ von Gesetzen zum eigentlichen Geschäftszweck erheben, erlaubt? Die Forderung Abmahngeschäfte zu verbieten bzw. professionellen Abmahnern das Handwerk zu legen ist hier absolut legitim.


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