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Qualitätsrichtlinien

Kauf bzw. Übernahme einer Vorratsgesellschaft

by cofacon ~ Mai 6th, 2010

Der Kauf einer Vorratsgesellschaft – sei es eine Vorrats-GmbH oder Vorrats-AG – hat sich etabliert.

Obschon der Gesetzgeber mit dem MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) eine neue Rechtsform, nämlich die Unternehmergesellschaft = UG (haftungsbeschränkt) geschaffen hat, hat die GmbH – auch und gerade in der Form einer Vorratsgesellschaft nicht an Attraktivität verloren. Dagegen ist die englische Limited fast verschwunden. Dem angehenden Unternehmer steht – sozusagen als Pendant zur englischen Limited – mit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Gesellschaftsform zur Verfügung, die es ihm ermöglicht ist, dass er mit nur wenig Eigenkapital ( 1 Euro) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung  gründen kann. Genau wie die Vorrats-GmbH kann auch eine UG (haftungsbeschränkt) als Vorratsgesellschaft erworben werden.

Nach mehr als 1 ½  Jahren ist festzustellen, dass die UG (haftungsbeschränkt) nur zögerlich  angenommen wird. Dies mag einerseits mit der mehrere Wochen dauernden Eintragung im Handelsregister zusammenhängen, andererseits mit der noch – auch in den Medien wenig publik gemachten – unbekannten Rechtsform. Aufgrund des geringen Eigenkapitals ist diese Gesellschaft auch bei Banken nicht gerade beliebt. Daher wird allgemein eine negative Unternehmensbewertung befürchtet.

Die Übernahme einer Vorratsgesellschaft in den Rechtsformen der GmbH als auch der AG ist daher äußerst attraktiv, denn neben dem erheblichen Zeitgewinn erspart sich der Unternehmer auch einen erheblichen Arbeitsaufwand. Allein das Ausfüllen und Anmelden der Vorratsgesellschaft bei den maßgeblichen Behörden und Institutionen ist eine mühsame und mitunter zeitintensive Angelegenheit. Insbesondere auch für nicht deutschsprachige Unternehmer wird der Erwerb einer Vorrats-GmbH oder einer anderen Vorratsgesellschaft daher als eine sinnvolle Alternative erachtet.

Wesentlich bei dem Kauf von Vorratsgesellschaften ist die Seriosität des anbietenden Unternehmens. Ein Kriterium hierbei ist, neben der bei einer Wirtschaftsauskunftei einzusehenden Bonität auch die Erfahrungsbandbreite des Anbieters.

Neben den Vorratsgesellschaften können für den Unternehmer auch so genannte Mantelgesellschaften von Interesse sein. Unter Mantelgesellschaft werden solche Gesellschaften verstanden, die bereits in der Vergangenheit geschäftlich tätig waren. Diese Gesellschaften mit einer Historie werden aus unterschiedlichen Gründen (z.B. krankheits- oder altersbedingt) von den Eigentümern verkauft. Bei Mantelgesellschaften ist jedoch ein latentes Risiko (z.B. aus Gewährleistungspflichten etc.) nicht auszuschließen. Daher empfiehlt die COFA Consulting Gesellschaft mbH, bei diesen Gesellschaften grundsätzlich einen steuerlichen Berater oder einen Juristen einzuholen und mit diesem die Jahresabschlüsse und sonstigen Geschäftsunterlagen zu sichten.

Festzuhalten bleibt: Sowohl der Kauf einer Vorratsgesellschaft als auch einer Mantelgesellschaft sind in der deutschen Wirtschaft gefestigte Größen und, wenn es um Schnelligkeit geht, ist die Vorratsgesellschaft unschlagbar.

 


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