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Qualitätsrichtlinien

Leistungsschutzgesetz – Segen oder Ende der Internet Gratiskultur?

by Webberater ~ August 31st, 2012

Das von der Bundesregierung geplante Leistungsschutzgesetz sieht vor, das die Produzenten von Content einen Anspruch auf Vergütung haben, wenn andere Informationsportale und Nachrichtenverbreiter diese Inhalte auch nur zum Teil verwenden, um damit ihr eigenes Geschäftsmodell zu betreiben. Dies zielt geradewegs auf die Suchmaschinen ab da diese in ihren Indexen mit so genannten Snippets, also Teilen des vom Content-Produzenten veröffentlichten Inhaltes, auf die entsprechenden Seiten verweisen. Die Verlagsbranche kämpft seit Jahren gegen zurückgehende Auflagenzahlen und sucht händeringend nach einem profitablen digitalen Geschäftsmodell. Der Mut, die eigenen Inhalte nur gegen Zahlung online verfügbar zu machen, fehlt vielen Anbietern, da Sie um die hohen Klickzahlen auf ihren Internetportalen fürchten, auf denen sie auch Werbeeinnahmen erzielen. Nur wenige Anbieter wie Bild.de oder die Internetseiten des Spiegel-Verlages erzielen hier Profite. Auf der anderen Seite sehen die Verlage zu Recht ihren hohen Aufwand, qualifizierte Inhalte anzubieten. Redaktionen, professionelle Journalisten und aufwändige Recherchen kosten eben sehr viel Geld und die Verlage haben verständlicherweise ein Recht darauf hier eine faire und durchaus profitabel Gegenfinanzierung ermöglichen zu können.

Und dies sieht auch die Bundesregierung so, denn das Leistungsschutzgesetz ist ein Versuch den Verlagen die Verfügungshoheit an ihren Inhalten zurück zu geben. Es ist richtig das z.B. Google auf Basis der Leistung anderer hohe Gewinne erwirtschaftet. Deshalb nennen einige das Leistungsschutzgesetz auch eine Lex Google. Und ebenso ist verständlich, das diese Contentproduzenten gerne auch daran partizipieren möchten. Fakt ist nun einmal das Google eine Gratiskultur durch sein Geschäftsmodell im Internet etabliert hat, was durchaus hinterfragt werden darf. Ohne Internetseiten von tausenden fleißigen Anbietern gäbe es keinen Google Index bzw. die Notwendigkeit wäre einfach nicht gegeben. Nun hat Google z.B. per Google Adsense (AdWords Textanzeigen – Werbung die Webseitenanbieter auf ihren Seiten einbinden können und von Google pro Klick an den Erlösen beteiligt werden) schon selbst einen Weg gefunden Webseitenanbietern hier eine mögliche Einnahmequelle für die Schaffung von Inhalten auf ihren Webseiten anzubieten. Aber natürlich nur, wenn Google selbst auch daran verdient.

Das Leistungsschutzgesetz sah zunächst vor das jede Internetseite hier einen Obolus an die Rechteinhaber zahlen sollte, wenn auch nur Teile davon zitiert würden. Nun sind private Webseiten, Verbände und Blogger davon ausgenommen. Ungeachtet dieser Lockerung für nicht kommerzielle Webseiten sehen viele die Freiheit im Internet durch das Leistungsschutzgesetz in Gefahr. Google selbst spricht von einem schwarzen Tag für das Internet in Deutschland. Natürlich ist es für die meisten Menschen ein Vorteil das das Wissen der Welt und die neuesten Informationen gratis mit einem Mausklick abgerufen werden können. Und ebenso sicher ist auch, das es formal nicht sein kann das ein privater Marktteilnehmer einen anderen Marktteilnehmer mit einem „weniger erfolgreichen Geschäftsmodell“ subventionieren muss damit die Kasse wieder stimmt. Aber so wie die Gema sich im Bereich der Musikrechte z.B. mit YouTube geeinigt hat und z.B. öffentlich rechtliche Fernsehsender wie ARD und ZDF aus GEZ Gebühren und zukünftig aus der Steuerkasse unterstützt, im Sinne der kulturellen Vielfalt auch Nischenthemen abdecken, die ja nicht unbedingt hohe Einschaltquoten und attraktive Zielgruppen für die werbende Wirtschaft ermöglichen, sollten auch Verlage eine Grundlage für die Schaffung von hochwertigen Inhalten haben.

Die Menschen müssen wissen das Informationen Geld kosten und damit einen Preis haben. Die Leistung anderer zu verschenken und damit selbst viel Geld zu verdienen ist nicht in Ordnung. Aber selbst wenn die Leistung anderer verkauft würde und der Leistungserbringer daran nicht partizipiert, wäre dies doch fragwürdig. Stellen Sie sich einfach mal vor ihr Nachbar vermietet ungefragt regelmäßig ihren Rasenmäher, erhält dafür Geld und gibt ihnen nichts davon ab. Würden Sie das gut finden? Die Gegenargumentation von Google lautet hier natürlich das Sie den Webseiten der Verlage tausende von Besuchern vermitteln, was wiederum auch von hohem Interesse für die Anbieter der Webseiten ist. Von daher könnte das geplante Leistungsschutzgesetz die Beendigung der Indexierung von professionellen Webseiteninhalten im Google Index bedeuten. Wer dabei den größten Nutzen hat bleibt abzuwarten.


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