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Qualitätsrichtlinien

Müssen Telefonnummern im Impressum stehen?

by Dirk Boelsems ~ November 11th, 2008

Nach der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr hat der Anbieter von Diensten seinen Webseitenbesuchern neben seiner E-Mail Adresse weitere Informationen zur Verfügung zu stellen durch die der Benutzer in die Lage versetzt wird schnell mit ihm Kontakt aufzunehmen und unmittelbar und effizient mit ihm zu kommunizieren.

Aufgrund der Auslegungsfähigkeit dieser Richtlinie herrschte in Deutschland Unklarheit ob aufgrund dieser Regelung zwingend auch Telefonnummern im Impressum einer Webseite anzugeben sind. Einige deutsche Gerichte waren dieser Ansicht, so das Webseitenbertreiber bei fehlender Telefonnumer kostenpflichtig abgemahnt wurden.

Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden unter welchen Voraussetzungen Firmen ihre Telefonnummer angeben müssen. Unternehmen die ihre Dienste ausschließlich über das Internet anbieten müssen demnach nur eine E-Mail Adresse angeben oder ein elektronisches Kontaktformular anbieten.

In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Internetversicherung ihre Auto Policen ausschließlich über das Internet angeboten. Die Kunden können sich per E-Mail oder Kontaktformular an die Versicherung wenden. Ebenfalls wurde die Postanschrift mitgeteilt. Der Kunde erhielt die Telefonnummer erst nach Abschluss eines Vertrages.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen diese Praxis geklagt. Der Bundesgerichtshof hatte sich zur abschließenden Klärung in dieser Sache an das höchste EU Gericht gewandt.

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 16. Oktober 2008 (Az: C 298/07) weiterhin entschieden, das eine Telefonnummer nur dann genannt werden müsse, wenn der Kunde beispielsweise per Post um eine persönliche Kontaktaufnahme bittet.


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