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Qualitätsrichtlinien

Änderung bei der Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Personalüberlassung

Montag, 13 Februar 2012

Bis zum Ende des letzten Jahres war es einem Unternehmer in Ausnahmefällen und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich, Arbeitnehmer Dritten zu überlassen ohne eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (BfA) vorzuweisen bzw. war die Personalüberlassung nur „anzeigepflichtig“. Dies wurde mit Beginn des Jahres 2012 geändert. Ab sofort benötigen alle im Bereich der gewerblichen Personalüberlassung tätigen […]