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Qualitätsrichtlinien

Kauf bzw. Übernahme einer Vorratsgesellschaft

Donnerstag, 6 Mai 2010

Der Kauf einer Vorratsgesellschaft – sei es eine Vorrats-GmbH oder Vorrats-AG – hat sich etabliert. Obschon der Gesetzgeber mit dem MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) eine neue Rechtsform, nämlich die Unternehmergesellschaft = UG (haftungsbeschränkt) geschaffen hat, hat die GmbH – auch und gerade in der Form einer Vorratsgesellschaft nicht […]