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Vorratsgesellschaften und Mantelgesellschaften in Europa

by cofacon ~ August 11th, 2010

 

Die Verwendung von Vorratsgesellschaften in EU-Ländern

 

Ähnlich wie in Deutschland ist auch in vielen europäischen Nachbarländern die Verwendung von Vorratsgesellschaften und Mantelgesellschaften ein erprobter und bewährter Weg schnell zu einer Gesellschaft zu gelangen.

In den vergangenen Jahren (bis Anfang 2009) wurden in erster Linie englische Mantelgesellschaften in der Rechtsform der Limited by shares eingesetzt. Nach einem wahren Boom der englischen Limited mit Niederlassung in Deutschland ist der Spuk nunmehr vorbei. Denn in außergewöhnlich vielen Fällen überlebten die Gesellschaften keine zwei Jahre, viele existierten noch nicht einmal ein Jahr. Das Ansehen der Limited ist nicht nur am Boden, sondern im Keller.

Anders sieht dies insbesondere bei Vorrats- und Mantelgesellschaften in der Schweiz aus. Die Schweizer Aktiengesellschaft hat (ähnlich wie in Deutschland) – auch als Vorratsgesellschaft – eine hohe Marktakzeptanz und genießt bei Geschäftspartnern im In- und Ausland ein hohes Ansehen. Die Aktienübertragung kann ohne Mitwirkung eines Notars und Zustimmung der Mitaktionäre erfolgen. Für den Unternehmer, der die Anonymität sucht, zum Beispiel um zunächst den Auslandmarkt zu testen, ist der Kauf einer Vorratsgesellschaft in der Schweiz eine willkommene Möglichkeit. Nebenbei kann er den Effekt einer höheren steuerlichen Flexibilität mitnehmen. In ausgesuchten Kantonen der Schweiz ist es möglich, die Steuerlast erheblich zu senken. Dies gilt nicht nur für eine Vorratsgesellschaft, sondern auch für eine Mantelgesellschaft. Weitere Gründe für die bevorzugte Wahl einer Vorratsgesellschaft oder Mantelgesellschaft in der Schweiz sind folgende:

Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt

  • Anonymität der Kapitalgeber durch Ausgabe von Inhaberaktien
  • Fall das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt an die Börse gebracht werden soll ist ebenfalls die Rechtsform der Aktiengesellschaft geeignet.
  • Expansion im deutschsprachigen Raum
  • Weiterführung des Bankkontos
  • Domizilanschrift und Verwaltung der Schweizer AG
  • Trennung von Geschäftsleitung und Aufsicht

Die Kosten für die Übernahme einer Vorratsgesellschaft in der Rechtsform einer Schweizer AG bewegen sich in einem Rahmen von 6.000 CHF bis 9.000 CHF, das sind umgerechnet etwa 4.300 € bis 6.500 €. Mantelgesellschaften, das sind solche Schweizer AGs, die bereits eine Historie haben, aber zur Zeit geschäftlich inaktiv sind, können den vorgenannten Preis deutlich übersteigen. Dies ist insbesondere abhängig von der Bonitätseinwertung und dem Alter der Mantelgesellschaft.

Jede AG benötigt mindestens einen Verwaltungsrat. Voraussetzung ist des Weiteren, dass ein Verwaltungsrat oder ein Direktor seinen Wohnsitz in der Schweiz haben muss. Dem Käufer einer Schweizer Aktiengesellschaft wird ein Komplettpaket angeboten. Darin enthalten sind die Stellung eines kompetenten Verwaltungsrats oder Direktors sowie die Bereithaltung einer Domizilanschrift in der Schweiz. Zum Service gehört eine fortlaufende Information über die anstehenden Entscheidungen, damit keine amtlichen Fristen verpasst werden. Ebenso umfasst die Administration  unter anderem das Führen der Buchhaltung, Abwicklung der Sozialversicherungsbelange, die Organisation der Revision (Wirtschaftsprüfung) und die Ausarbeitung der notwendigen Steuerdeklarationen.

Fazit:
Sowohl für die Vorratsgesellschaft als auch für die Mantelgesellschaft gilt, dass die professionellen Anbieter den Käufer von allen administrativen Verpflichtungen entlasten. Die Gesellschaft  wird rundherum betreut. Der Käufer kann sich mit einem leichten und vor allem schnellen Weg auf sein Geschäftskonzept fokussieren und erfolgreich sein.

 


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1 Kommentar zu Vorratsgesellschaften und Mantelgesellschaften in Europa

  1. SoNi

    Das ist gut verständlich und hilfreich.

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