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Qualitätsrichtlinien

Zeitarbeitsfirmen in der Tariffalle!

by cofacon ~ Dezember 29th, 2010

Vorratsgesellschaft mit Erlaubnis als Alternative?

Bei einem Teil der Zeitarbeitsbranche ist seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) dringender Handlungsbedarf gegeben, sofern die Verträge sich nach den Tarifen der Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ausgerichtet haben. Das BAG hat nämlich jüngst entschieden, dass geschlossene Arbeitsverträge nach diesen Tarifen einer Prüfung nicht standhalten. Dies kann immense Konsequenzen haben und zwar sowohl für die Verleihagenturen als auch für die Entleiher.

In der Öffentlichkeit ist die CGZP kaum bekannt. Andere Gewerkschaften wie z. B. verdi werfen ihr beispielsweise Dumping- oder Gefälligkeitsverträge vor. Dieser Auffassung hat sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen mit der Folge, dass die mit vielen kleinen Verleihfirmen abgeschlossenen Tarifverträge nichtig sind.

Nach Branchenschätzungen besteht das Risiko, dass die Unternehmen bis zu 2 Milliarden Euro Löhne und Sozialbeiträge nachzahlen müssen. Dies würde zu einer riesigen Pleitewelle in der Zeitarbeitsbranche führen. Mit Blick auf die nicht kalkulierbare und verifizierbare Haftung scheint es daher angeraten, dass Verleihfirmen neue Strukturen aufbauen und sich mit neuen Tarifgemeinschaften arrangieren, die als anerkannt und tariffähig gelten.

Damit betroffene Verleihfirmen neues Geschäft nicht mit dem alten, gefährdeten Geschäft vermengen, kann eine neue Firma, z.B. eine Vorratsgesellschaft mit entsprechender Erlaubnis, dienlich sein. Zu berücksichtigen ist, dass bei der Vorratsgesellschaft die Erlaubnis zunächst für 12 Monate gilt. Alsdann ist ein Verlängerungsantrag zu stellen. Ist ein solcher Antrag wiederholt gewährt worden, so kann anschließend eine unbefristete Erlaubnis beantragt werden. Mit Blick auf eine schnelle Umsetzung bietet die Übernahme einer Vorratsgesellschaft mit bereits erteilter Erlaubnis eine solide Alternative.

Hingegen ist die Übernahme einer älteren, so genannten Mantelgesellschaft nicht zu empfehlen, da insbesondere die eingangs erwähnten „Alt-Risiken“ bestehen können. Bei Übernahme einer Vorratsgesellschaft wird dagegen notariell garantiert, dass keinerlei Verbindlichkeiten bestehen.


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