{"id":3791,"date":"2012-08-31T09:13:52","date_gmt":"2012-08-31T07:13:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.e-business-unternehmensberatung.com\/blog\/?p=3791"},"modified":"2012-08-31T09:13:52","modified_gmt":"2012-08-31T07:13:52","slug":"leistungsschutzgesetz-segen-oder-ende-der-internet-gratiskultur","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.e-business-unternehmensberatung.com\/blog\/leistungsschutzgesetz-segen-oder-ende-der-internet-gratiskultur\/","title":{"rendered":"Leistungsschutzgesetz &#8211; Segen oder Ende der Internet Gratiskultur?"},"content":{"rendered":"<p>Das von der Bundesregierung geplante Leistungsschutzgesetz sieht vor, das die Produzenten von Content einen Anspruch auf Verg\u00fctung haben, wenn andere Informationsportale und Nachrichtenverbreiter diese Inhalte auch nur zum Teil verwenden, um damit ihr eigenes Gesch\u00e4ftsmodell zu betreiben. Dies zielt geradewegs auf die Suchmaschinen ab da diese in ihren Indexen mit so genannten Snippets, also Teilen des vom Content-Produzenten ver\u00f6ffentlichten Inhaltes, auf die entsprechenden Seiten verweisen. Die Verlagsbranche k\u00e4mpft seit Jahren gegen zur\u00fcckgehende Auflagenzahlen und sucht h\u00e4nderingend nach einem profitablen digitalen Gesch\u00e4ftsmodell. Der Mut, die eigenen Inhalte nur gegen Zahlung online verf\u00fcgbar zu machen, fehlt vielen Anbietern, da Sie um die hohen Klickzahlen auf ihren Internetportalen f\u00fcrchten, auf denen sie auch Werbeeinnahmen erzielen. Nur wenige Anbieter wie Bild.de oder die Internetseiten des Spiegel-Verlages erzielen hier Profite. Auf der anderen Seite sehen die Verlage zu Recht ihren hohen Aufwand, qualifizierte Inhalte anzubieten. Redaktionen, professionelle Journalisten und aufw\u00e4ndige Recherchen kosten eben sehr viel Geld und die Verlage haben verst\u00e4ndlicherweise ein Recht darauf hier eine faire und durchaus profitabel Gegenfinanzierung erm\u00f6glichen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Und dies sieht auch die Bundesregierung so, denn das <strong>Leistungsschutzgesetz<\/strong> ist ein Versuch den Verlagen die Verf\u00fcgungshoheit an ihren Inhalten zur\u00fcck zu geben. Es ist richtig das z.B. Google auf Basis der Leistung anderer hohe Gewinne erwirtschaftet. Deshalb nennen einige das Leistungsschutzgesetz auch eine Lex Google. Und ebenso ist verst\u00e4ndlich, das diese Contentproduzenten gerne auch daran partizipieren m\u00f6chten. Fakt ist nun einmal das Google eine Gratiskultur durch sein Gesch\u00e4ftsmodell im Internet etabliert hat, was durchaus hinterfragt werden darf. Ohne Internetseiten von tausenden flei\u00dfigen Anbietern g\u00e4be es keinen Google Index bzw. die Notwendigkeit w\u00e4re einfach nicht gegeben. Nun hat Google z.B. per Google Adsense (AdWords Textanzeigen &#8211; Werbung die Webseitenanbieter auf ihren Seiten einbinden k\u00f6nnen und von Google pro Klick an den Erl\u00f6sen beteiligt werden) schon selbst einen Weg gefunden Webseitenanbietern hier eine m\u00f6gliche Einnahmequelle f\u00fcr die Schaffung von Inhalten auf ihren Webseiten anzubieten. Aber nat\u00fcrlich nur, wenn Google selbst auch daran verdient.<\/p>\n<p>Das Leistungsschutzgesetz sah zun\u00e4chst vor das jede Internetseite hier einen Obolus an die Rechteinhaber zahlen sollte, wenn auch nur Teile davon zitiert w\u00fcrden. Nun sind private Webseiten, Verb\u00e4nde und Blogger davon ausgenommen. Ungeachtet dieser Lockerung f\u00fcr nicht kommerzielle Webseiten sehen viele die Freiheit im Internet durch das Leistungsschutzgesetz in Gefahr. Google selbst spricht von einem schwarzen Tag f\u00fcr das Internet in Deutschland. Nat\u00fcrlich ist es f\u00fcr die meisten Menschen ein Vorteil das das Wissen der Welt und die neuesten Informationen gratis mit einem Mausklick abgerufen werden k\u00f6nnen. Und ebenso sicher ist auch, das es formal nicht sein kann das ein privater Marktteilnehmer einen anderen Marktteilnehmer mit einem &#8222;weniger erfolgreichen Gesch\u00e4ftsmodell&#8220; subventionieren muss damit die Kasse wieder stimmt. Aber so wie die Gema sich im Bereich der Musikrechte z.B. mit YouTube geeinigt hat und z.B. \u00f6ffentlich rechtliche Fernsehsender wie ARD und ZDF aus GEZ Geb\u00fchren und zuk\u00fcnftig aus der Steuerkasse unterst\u00fctzt, im Sinne der kulturellen Vielfalt auch Nischenthemen abdecken, die ja nicht unbedingt hohe Einschaltquoten und attraktive Zielgruppen f\u00fcr die werbende Wirtschaft erm\u00f6glichen, sollten auch Verlage eine Grundlage f\u00fcr die Schaffung von hochwertigen Inhalten haben.<\/p>\n<p>Die Menschen m\u00fcssen wissen das Informationen Geld kosten und damit einen Preis haben. Die Leistung anderer zu verschenken und damit selbst viel Geld zu verdienen ist nicht in Ordnung. Aber selbst wenn die Leistung anderer verkauft w\u00fcrde und der Leistungserbringer daran nicht partizipiert, w\u00e4re dies doch fragw\u00fcrdig. Stellen Sie sich einfach mal vor ihr Nachbar vermietet ungefragt regelm\u00e4\u00dfig ihren Rasenm\u00e4her, erh\u00e4lt daf\u00fcr Geld und gibt ihnen nichts davon ab. W\u00fcrden Sie das gut finden? Die Gegenargumentation von Google lautet hier nat\u00fcrlich das Sie den Webseiten der Verlage tausende von Besuchern vermitteln, was wiederum auch von hohem Interesse f\u00fcr die Anbieter der Webseiten ist. Von daher k\u00f6nnte das geplante Leistungsschutzgesetz die Beendigung der Indexierung von professionellen Webseiteninhalten im Google Index bedeuten. Wer dabei den gr\u00f6\u00dften Nutzen hat bleibt abzuwarten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das von der Bundesregierung geplante Leistungsschutzgesetz sieht vor, das die Produzenten von Content einen Anspruch auf Verg\u00fctung haben, wenn andere Informationsportale und Nachrichtenverbreiter diese Inhalte auch nur zum Teil verwenden, um damit ihr eigenes Gesch\u00e4ftsmodell zu betreiben. 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