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Qualitätsrichtlinien

Beratungsförderung des BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

by Webberater ~ Juni 2nd, 2010

Die Förderung von Beratungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen wird auch durch die Beratungsförderung des BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und und Technologie ( BMWi), nachhaltig unterstützt.

Der Kern der Förderung besteht in der Übernahme von 50 % des Beratungshonorars pro Beratung zu einem bestimmten Thema für Unternehmer die in den alten Bundesländern ihren Geschäftsbetrieb unterhalten und bis zu 75 % des Beratungshonorar für Unternehmer in den neuen Bundesländern wie auch in einer Sonderförderzone im Raum Lüneburg. Als weitere Voraussetzung muß der beratene Unternehmer mindestens 1 Jahr selbständig tätig gewesen sein. Anders als bei dem KFW Gründercoaching, bei dem die Beratungsförderung bis maximal 5 Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit möglich ist, kann die BAFA Beratungsförderung ohne weitere Zeitbeschränkung von jedem generell Förderfähigen Unternehmer / Unternehmen in Anspruch genommen werden.

In der Regel bedeutet dies bis zu 2 Beratung zu allgemeinen Themen sowie 2 Beratungen zu speziellen Themen die z.B. durch einen männlichen Unternehmer mit der Beratungsförderung der BAFA in Anspruch genommen werden können. Da pro Beratung bis zu € 1.500,– (siehe 50% oder 75 % Beratungsförderung) von der BAFA übernommen werden liegt das Gesamtberatungshonorar das gefördert wird pro Beratungsthema bei € 3.000,– zzgl. MwSt. Wenn die maximale Fördermöglichkeit bei männlichen Unternehmern ausgeschöpft würde läge das Gesamthonorar folglich bei € 12.000,– zzgl. MwSt.

Besonders interessant sind aber auch die diversen Sonderförderungen für bestimmten Personengruppen. Ein äußerst prägnantes Beispiel hierfür sind Unternehmerinnen. Als Unternehmerin können Sie ohne Einschränkung  unbegrenzt viele Beratungen mit Förderung in Anspruch nehmen. Lediglich die Beratungsthemen müssen sich immer wieder unterscheiden. Gleiche Sonderförderungen gibt es auch für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Migranten / -innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ebenfalls sehr effektiv und durchaus lobenswert ist die unbürokratische Handhabung, um an die Fördermittel zu kommen. So kann man bei der BAFA Förderung von Beratungen, anders als bei den KFW Programmen, ohne vorherigen persönlichen Termin und Beantragung bei einer örtlichen IHK oder Handwerkskammer, sofort Beratungsleistungen bei einem zugelassenen Berater in Anspruch nehmen. Wochenlanges warten auf eine Genehmigung im Vorfeld der Beratung entfällt und sorgt so für umgehende Unterstützung und Hilfe duch den Unternehmensberater. Oft und gerade bei jungen Unternehmen können einige Wochen schon existenziell wichtig sein. Die Grundlage zur Gewährung sind neben den formalen Voraussetzungen des Beratenen ein Beratungsbericht des Unternehmensberaters, die Rechnungsstellung sowie ein Kontoausszug als Beleg für die vollständige Bezahlung der Rechnung des Beraters, was nach Abschluss der Beratung innerhalb von maximal 3 Monaten bei einer BAFA Koordinationsstelle z.B. DIHK Service etc. vollständig einzureichen ist. Grunsätzlich wird die Förderung  jedem Antragstellenden bei Einhaltung der wenigen Vorassetzungen gewährt und dem Beratenen innerhalb von ca. 6 Monaten entsprechend seiner Förderfähigkeit erstattet.

Somit ist die BAFA Beratungsförderung ein äußerst variables und gleichermaßen unkompliziertes Instrument, das nahezu jedes kleine oder mittelständische Unternehmen nutzen kann. Die e-Business Unternehmensberatung kann Sie als zugelassener BAFA Unternehmensberater gern über Ihre persönlichen Fördermöglichkeiten informieren und Ihnen damit alle Beratungsleistungen mit deutlicher Kostenentlastung schnell und unbürokratisch zur Verfügung stellen.


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