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Unternehmensübernahme / Unternehmensnachfolge
vorgegründete Kapitalgesellschaften: Vorratsgesellschaften – Firmenmäntel

Kapitalgesellschaften werden vorwiegend auf Vorrat in den Rechtsformen der GmbH und der AG gegründet. Es gibt viele Gründe sich für einen Firmenmantel zu entscheiden. Seit mehr als 10 Jahren ist die COFA Consulting GmbH auf dem Gebiet der Vorratsgesellschaften eine zuverlässige und kompetente Partnerin.

Die COFA Consulting GmbH hat anhand ihrer Kundenstruktur Untersuchungen bezüglich der Motivation für den Erwerb einer Vorratsgesellschaft der COFA durchgeführt.

Es haben sich zwei wesentliche Aspekte herauskristallisiert:

Der wichtigste Aspekt bei Interessenten besteht demnach in der schnellen Verfügbarkeit (in Eilfällen binnen 24 Stunden) einer Vorratsgesellschaft.

Ein weiterer Aspekt für eine Vorratsgesellschaft liegt primär nicht im zeitlichen Faktor, sondern darin, dass – insbesondere dem nicht deutschsprachigen Ausländer – der formular- und arbeitsintensive Gründungsaufwand abgenommen wird.

Noch vor zehn Jahren war ein anderer Grund vorrangig für den Erwerb einer Vorratsgesellschaft. Der Käufer einer Vorratsgesellschaft war nämlich liquiditätsmäßig stark entlastet, da der Gründungsgesellschafter schon das Kapital eingezahlt hatte. Diese Möglichkeit besteht in Ansehung der BGH-Entscheidung vom 07.07.2003 (Az.: II ZB 4/02) nicht mehr. Der neue Geschäftsführer einer Vorratsgesellschaft muss bei der Anmeldung auf die Wiederverwendung eines Firmenmantels hinweisen.

Nota bene:

Auch „Firmenmäntel“ mit einer Historie werden häufig nachgefragt, da der klassische Käufer von Vorratsgesellschaften aus individuellen Erwägungen heraus eine Gesellschaft braucht, die schon einige Jahre am Markt tätig war.

Die COFA Consulting GmbH lässt sich vom jeweiligen Verkäufer eines Firmenmantels bestätigen, dass die Gesellschaft lastenfrei ist. Dennoch ist bei einem Firmenmantel stets darauf hinzuweisen, dass ein latentes Risiko gegeben sein kann. Daher ist eine genaue in Augenscheinnnahme der Jahresabschlüsse und sonstiger Geschäftspapiere bei Kauf eines Firmenmantels unerlässlich. Der Käufer sollte hierzu Fachleute wie z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte zur Sichtung und Wertung hinzuziehen, da die COFA Consulting GmbH keine Steuer- und Rechtsberatungsleistungen erbringt.

Ungeachtet des Vollzugs im Handelsregister ist beim Kauf einer COFA-Vorratsgesellschaft sofort Handlungsfähigkeit durch den neuen Geschäftsführer gegeben. Hat dieser sich im Notartermin bestellt, muss er nicht die Eintragung beim Handelsregister abwarten, sondern kann sofort mit der Vorratsgesellschaft „durchstarten“ und alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben.

Seit dem Bestehen der COFA Consulting GmbH sind viele tausend Gesellschaften gegründet worden. Die COFA gründet Vorratsgesellschaften auch in der Rechtsform der KG und der Societas Europaea (sogenannten „Europa AG“). Favorit bei den Vorratsgesellschaften ist aber unverändert die GmbH; an zweiter Rangstelle ist die AG zu nennen. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat bisher noch keine ausreichende Marktdurchdringung. Sie wird offenbar „vom Standing her“ mit der zwischenzeitlich ungeliebten englischen Ltd. in Verbindung gebracht.

Die COFA Consulting GmbH hat Kooperationspartner in vielen deutschen Großstädten. Sollten auch Sie Interesse an einer Zusammenarbeit bezüglich des Verkaufs von Vorratsgesellschaften – Firmenmäntel haben, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme.

Die Kontaktdaten unserer Büros finden Sie unter http://www.cofa.de/