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Verfahren bis zur Erteilung einer Steuernummer

by cofacon ~ Januar 3rd, 2011

In der letzten Zeit häufen sich Hinweise von GmbH-Käufern, wonach das Finanzamt bisweilen die Erteilung einer Steuernummer verweigert und damit die unternehmerische Tätigkeit behindert.

Diese Handhabung der Finanzverwaltung wird damit begründet, dass eine Steuergefährdung möglich scheint oder weil generell Zweifel an einer unternehmerischen Tätigkeit bestünden.

Wir nehmen dies zum Anlass auf Folgendes hinzuweisen:

Vorneweg: Sie haben als Unternehmer Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer! Mehrere Finanzgerichte haben bereits unternehmerfreundlich geurteilt. Nunmehr hat sich jetzt aber auch der Bundesfinanzhof auf die Seite der Unternehmer gestellt. In dem Beschluss vom 26.02.2008, Aktenzeichen: II B 6/08, stellen die Richter fest, dass ein Unternehmen zwar nicht ausdrücklich einen Anspruch auf die Erteilung einer Steuernummer hat, sich jedoch indirekt der Anspruch aus der Pflicht ergibt, eine Steuernummer in Rechnungen anzugeben (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz). Damit ist eine Steuernummer Voraussetzung dafür, überhaupt unternehmerisch tätig zu werden.

Verweigert das Finanzamt die Erteilung einer Steuernummer, hätte dies die Wirkung eines Tätigkeitsverbots und würde in das Grundrecht auf Berufsfreiheit eingreifen.

Sollte das Finanzamt Ihnen die Erteilung einer Steuernummer verweigern, so empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit einem steuerlichen oder rechtlichen Berater in Verbindung setzen. Zu Ihrer Information verweisen wir auf den nachstehenden Link  Verfahren bis zur Erteilung einer Steuernummer.


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4 Kommentare zu Verfahren bis zur Erteilung einer Steuernummer

  1. Existenzgründungs- Blog Rostock

    Inwiefern wird die Steuergefärdung begründet? …

  2. cofacon

    ..durch ein umsatzsteuerliches Gefährdungspotenzial, Stichwort „Umsatzsteuerkarusselle“.

  3. Schlafmütze

    Interessant, und welche Möglichkeiten hätte dann ein steuerlicher oder rechtlicher Berater? Außer, ein beschleunigtes Rechtsverfahren gegen das Finanzamt anzustoßen?

  4. cofacon

    Grundsätzlich ist für jeden Unternehmer die Hinzuziehung eines Steuerberaters empfehlenswert, denn allein schon die Tatsache keine fachkundige Unterstützung zu haben, wird bei der Erteilung einer Steuernummer durch eine sich über Wochen wenn nicht gar Monate laufende Bearbeitung „bestraft“. Zumeist hat nämlich ein Steuerberater, ein im optimalen Fall über Jahre gewachsenes Vertrauensverhältnis zu einem Beamten des örtlichen Finanzamtes aufgebaut, so dass allein schon diese Tatsache hilfreich ist.

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